Patentanwaltskanzlei München

Unsere Patentanwaltskanzlei in München schützt Ihre Innovation!

Dass Patente geschützte Innovationen darstellen, ist allgemein bekannt. Doch welche Innovationen können überhaupt als Patent angemeldet werden und wie sieht der Weg zum Patent aus? Diese und weitere Fragen möchten wir Ihnen von Bockhorni& Brüntjen als Patentanwaltskanzlei in München gern an dieser Stelle beantworten.

Wofür werden Patente erteilt?

Generell können Patente auf technische Erfindungen, wie Verfahren und Gegenstände erteilt werden. Jedoch ist der Begriff „technisch” im entsprechenden Gesetzestext nicht genau definiert. Der Grund dafür ist denkbar simpel, da die Technik sich in stetiger Entwicklung befindet, kann niemand festlegen, wie der zukünftige Stand der Technik sein wird. Ein gutes Beispiel in diesem Zusammenhang sind softwarebezogene, also computerimplementierte Erfindungen.

Ein technisches Produkt, für das kein Patent, sondern „nur” ein Gebrauchsmusterschutz erteilt werden kann, ist eine Topografie. Bei Topografien handelt es sich um 3D-Strukturen von Halbleitererzeugnissen.

Der Weg zum Patent ist lang:

Ein Patent anzumelden ist eine langwierige und komplexe Aufgabe. Bereits im Vorfeld, also vor dem Versuch der Anmeldung, ist eine intensive Recherche nötig. In dieser Recherche wird die Erfindung mit dem aktuellen(öffentlich zugänglichen) Stand der Technik abgeglichen. Das eigentliche Anmeldeverfahren, bzw. Erteilungsverfahren, nimmt in der Regel mehrere Jahre in Anspruch. Je detaillierter eine Patentanmeldung erfolgt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich das Prüfverfahren durch die Patentprüfer verringert. Doch welche Details sind für die Anmeldung Ihres Patents genau erforderlich? Die Patentanmeldung muss, neben dem ausgefüllten Anmeldeformular, unter anderem eine technische Beschreibung und eine Zusammenfassung enthalten. Das Team unserer Patentanwaltskanzlei in München Bockhorni& Brüntjen ist Ihnen gern bei der Zusammentragung aller erforderlichen Dokumente behilflich. Übrigens: Die Erteilungsphase für ein Gebrauchsmuster(kleines Patent) ist wesentlich kürzer.

In unserer Münchener Patentanwaltskanzlei steht Ihre Innovation im Vordergrund!

Diese Tatsache spiegelt sich auch in unserem Leitsatz „Creative Experts at Innovation” wider. Ohne Ihren Enthusiasmus und Ihre Leidenschaft für Ihre Neuerung, gäbe es die Möglichkeit der Patentierung nicht. Wir greifen in unserer Patentanwaltskanzlei diesen Enthusiasmus bei jeder Neuentwicklung auf und versuchen ihn durch eine präzise ausgearbeitete Anmeldung in die zuständigen Behörden zu transportieren.

Darüber hinaus zollen wir Ihrer Kreativität Respekt, ohne sie wären die schützenswerten und patentierfähigen Errungenschaften nicht existent. Da unsere Patentanwaltskanzlei in München mit Experten aus allen erforderlichen Bereichen zusammenarbeitet, sind unsere Lösungsansätze ebenfalls kreativ–im wahrsten Sinne des Wortes.

Das ist das Team unserer Münchener Patentanwaltskanzlei:

Die Aufgaben der Anmeldung, des Schutzes und der Durchsetzung Ihrer Patentrechte sind nur durch Patentanwälte allein schwerlich zu bewältigen. Neben fähigen Juristen, darunter Patent- und Markenanwälte des deutschen und europäischen Markenrechts, vervollständigen daher weitere Experten aus unterschiedlichen Bereichen unsere Patenanwaltskanzlei Bockhorni& Brüntjen in München. Ohne die Übersetzer, Technik-Experten, Rechercheure und Sekretärinnen wären diese Aufgaben nicht nach unserem Standard zu bewältigen.

Dadurch ergibt sich ein großer Vorteil für unsere Kanzlei Bockhorni& Brüntjen, und zwar, dass sich alle diese Experten an einem Ort unter einem Dach befinden. Daraus resultieren kurze Kommunikations- und Entscheidungswege, von denen in erster Linie Sie, als Mandant oder Mandantin profitieren. Welche Experten in unserer Münchener Patentanwaltskanzlei tätig sind, haben wir in der folgenden Auflistung noch einmal für Sie zusammengefasst:

  • Rechercheure
  • Übersetzer
  • Technik-Experten
  • Sekretärinnen.

Die Aufgaben des Teams beruhen auf dem gesamten IP-Recht!

In unserer Patentanwaltskanzlei Bockhorni& Brüntjen bearbeiten unsere Fachjuristen, gemeinsam mit den Experten, nicht nur Patentanfragen für Sie. Vielmehr beschäftigt sich unser Team mit dem gesamten Spektrum des immateriellen Eigentums. In der internationalen Wirtschaft wird dieser juristische Bereich als IP-Recht bezeichnet. Das „IP” steht in diesem Zusammenhang für „Intellectual Property”, was frei übersetzt in etwa „geistiges Eigentum” bedeutet. Zu dem IP-Recht zählen mehrere Teilbereiche, zum Beispiel das Marken- und Patentrecht, das Designrecht und das Domainrecht. Gerade letzteres ist seit Beginn der digitalen Revolution sehr wichtig geworden, wenn es um den Schutz oder um die Durchsetzung von gewerblichem Recht geht. Ein weiteres, sehr wichtiges, immaterielles Recht ist das Urheberrecht, welches beispielsweise die Werke von Künstlern und Autoren schützt.

So lautet das anwaltliche Fazit:

Die Vergabe von Patenten durch die zuständigen Ämter ist auf technische Erfindungen, also Geräte und Verfahren möglich. Jedoch ist die Vergabe an eine Prüfung gebunden, wodurch das Erteilungsverfahren mehrere Jahre dauert. Bei einem präzise gestellten Patentantrag kann sich die Dauer jedoch verkürzen. In unserer Patentanwaltskanzlei in München beschäftigen wir uns nicht ausschließlich mit dem deutschen und europäischen Patentrecht. Es ist vielmehr so, dass sich das Team aus Fachjuristen und Experten aus anderen Bereichen mit dem gesamten Feld des IP-Rechts(dem Recht des geistigen Eigentums) befassen. Zu diesem Aufgabenbereich zählen zum Beispiel das Designrecht und das Domainrecht. Laut unseres Leitsatzes „Creative Experts at Innovations” stehen Sie und Ihre Innovation in unserer Münchener Patentanwaltskanzlei stets im Vordergrund.